Freistellungsbescheinigung
1. Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und / oder Gebäudereinigungsleistungen
2. Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs.1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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